Allgemeine Informationen
Das Land Tirol bekennt sich zur Freiheit und Vielfalt der Kultur. Es fördert im Landesinteresse gelegene kulturelle Vorhaben und Tätigkeiten, insbesondere wenn diese im Land ausgeübt werden oder einen sonstigen Bezug zum Land aufweisen.
Voraussetzungen
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderbereichen der Abteilung Kultur finden Sie hier.
Fristen
Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Entscheidung über die Gewährung der Förderung vor Beginn des Vorhabens bzw. vor Beginn des Zeitraumes, für den die Förderung der Jahrestätigkeit gewährt werden soll, erfolgen kann. Allfällige Einreichtermine sind zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Abteilung Kultur
tiris-Standort Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3752
faxFax +43 512 508 743755
E-Mail kultur@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.