Mehrlingsgeburtenzuschuss
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen eine höhere finanzielle Belastung haben, zu unterstützen.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei der Geburt von Zwillingen € 660,00
- bei der Geburt von Drillingen € 990,00.
- Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 330,00.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.
Voraussetzungen
Der Hauptwohnsitz muss sich in Tirol befinden.
Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.
Förderungen werden für Mehrlinge gewährt, die ab dem 01.01.2022 geboren sind.
Fristen
Förderanträge sind innerhalb des 1. Lebensjahres der Kinder einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Geburtsurkunden der Mehrlinge, für die die Förderung beantragt wird (in Kopie)
- aktuelle Meldebestätigungen der Mehrlinge und der obsorgeberechtigten Person
Kosten
Für die Antragstellung mittels Online-Formular entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für die Beilage "Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde" sind von den FörderwerberInnen zu tragen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: