Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
Allgemeine Informationen
Im Rahmen dieser Förderaktion werden folgende Vorhaben unterstützt:
- Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
- Optimierung von Nahwärmeanlagen
- Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Geothermische Nahwärmeanlage
Die Förderung beträgt je nach Fördermaßnahme 30% der förderbaren Kosten zuzüglich allfälliger Zuschläge, wobei bei diesen Maßnahmen eine gemeinsame Bundes- und Landesförderung im Verhältnis 60:40 vorgesehen ist.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, sowie sonstige unternehmerisch tätige Organisationen.
Die Förderung der Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger und auf Basis industrieller und gewerblicher Abwärmeprozesse wird aufgrund der identischen Förderinhalte bei den vorgenannten Förderschwerpunkten mit jenen der „Umweltförderung im Inland“ des Bundes – Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger und Abwärmeauskopplung - im Sinne eines möglichst unternehmerfreundlichen Förderverfahrens in sehr enger Kooperation mit der KPC als Abwicklungsstelle für die Umweltförderung im Inland abgewickelt.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Sämtliche Unterlagen, die bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingereicht wurden (Ansuchen, technisches Datenblatt, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Bericht des Kreditinstitutes, eventuell Angaben zur „De-minimis-Förderung“).
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger