Plattform für digitale Baueinreichungen
Bauanzeigen und Bauansuchen können mittlerweile auch elektronisch bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.
Bevor Sie mit dem Bauen beginnen, sollten Sie klären, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baubewilligung brauchen oder nicht (Vgl. Tiroler Bauordnung 2022).
Dabei wird zwischen zwei Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Anzeigepflichtige Bauvorhaben (Bauanzeige):
Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren. Sie müssen Ihre baulichen Maßnahmen der Behörde anzeigen. Ob und wann mit der Ausführung begonnen werden darf, richtet sich nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (Bauansuchen):
Bei größeren, bewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind ein umfangreicheres Verfahren und ein Bewilligungsbescheid erforderlich. Hierfür müssen Sie ein Bauansuchen einreichen.
Die folgende Liste bietet Ihnen einen Überblick über all jene Gemeinden, die bereits jetzt praktische Online-Formulare für das Einreichen der Unterlagen anbieten.
Imst
Jerzens
Nassereith
Roppen
Sölden
St. Leonhard im Pitztal
Tarrenz
Innsbruck-Land
Aldrans
Ampass
Fritzens
Fulpmes
Gries im Sellrain
Hatting
Inzing
Kematen in Tirol
Kolsass
Oberhofen im Inntal
Polling in Tirol
Reith bei Seefeld
Scharnitz
Seefeld in Tirol
St. Sigmund
Telfes im Stubai
Tulfes
Unterperfuss
Kitzbühel
Reith bei Kitzbühel
St. Johann in Tirol
St. Ulrich am Pillersee
Kufstein
Angath
Ellmau
Kirchbichl
Kramsach
Radfeld
Reith im Alpbachtal
Thiersee
Landeck
Ischgl
Kauns
Ladis
Landeck
Pfunds
Prutz
Ried im Oberinntal
Stanz bei Landeck
Tösen
Lienz
Assling
Prägraten
St. Jakob in Defereggen
St. Johann im Walde
Strassen
Reutte
Häselgehr
Höfen
Lermoos
Tannheim
Schwaz
Aschau im Zillertal
Eben am Achensee
Finkenberg
Jenbach
Schlitters
Schwaz
Terfens
Wiesing
Hinweis:
- Für AntragstellerInnen: Sollte die von Ihnen benötigte Gemeinde nicht aufgelistet sein, bitten wir Sie direkt mit der betroffenen Gemeinde in Kontakt zu treten.
- Für Gemeinden: Falls Ihre Online-Formulare in der Liste noch nicht erfasst sind, bitten wir Sie mit dem Tiroler Gemeindeverband Kontakt aufzunehmen.