Schulkostenbeihilfe
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- unterhalb der Einkommensgrenze „I“: € 200,00
- zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“: € 150,00
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.
Die Förderung ist einkommensabhängig und wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Kosten
Für die Antragstellung mittels Online-Formular entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für die Beilage "Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde" sind von den FörderwerberInnen zu tragen.