Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 9 "Oberes und Oberstes Gericht" - PV
Allgemeine Informationen
Mit dieser Förderungsaktion soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung des Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums des Planungsverbandes 9 "Oberes und Oberstes Gericht" geschaffen sowie eine verstärkte Investitionstätigkeit ausgelöst werden.
Grundlage bildet das „ Regionalwirtschaftliche Programm für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“, wobei in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert werden können, die einer der im regionalwirtschaftlichen Programm im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen entsprechen und für die im Rahmen bestehender Förderungsaktionen des Landes Tirol, des Bundes und/oder der Europäischen Union keine oder keine ausreichende Förderungsmöglichkeit besteht.
Voraussetzungen
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.