Gesetzentwürfe in Begutachtung
Gesetzesentwürfe in Begutachtung
Gesetzentwürfe der Landesregierung sind, bevor sie dem Tiroler Landtag als Regierungsvorlagen weitergeleitet werden, grundsätzlich einem Begutachtungsverfahren zu unterziehen (Art. 36 Abs. 1 der Tiroler Landesordnung 1989).
Sie finden hier die zur Begutachtung ausgesandten Entwürfe von Landesgesetzen oder von Novellen zu Landesgesetzen und die entsprechenden Erläuternden Bemerkungen sowie die dann eingelangten Stellungnahmen.
Stellungnahmen können direkt an verfassungsdienst@tirol.gv.at gerichtet werden.
Weiterführende Informationen zum Werdegang eines Landesgesetzes finden Sie auf der Internetseite des Tiroler Landtages.