- Bund und Land Tirol sorgen für finanzielle Entlastung für Tiroler Gemeinden mit ÖBB-Bahnhaltestellen
- Land Tirol und ÖBB-Infrastruktur AG haben dafür ein Übereinkommen abgeschlossen
- Land leistet Einmalzahlung von über 1,36 Millionen Euro an ÖBB: Wartung und Instandhaltung wird ab 2027 dauerhaft von ÖBB Infrastruktur AG übernommen
- Kostenanteil und Sachleistungen bei Instandhaltung von Personenaufzügen und WC-Anlagen sowie für Winterdienst und Grünschnitt an ÖBB-Bahnhaltestellen für Gemeinden entfallen künftig
Ab 1. Jänner 2027 sind Tiroler Gemeinden von der vertraglichen Pflicht befreit, sich um die Wartung und Instandhaltung an ihren ÖBB-Bahnhöfen zu kümmern: Personenaufzüge, WC-Anlagen, Winterdienst und Grünschnitt im Zugangsbereich der Bahnsteige gehen künftig zur Gänze in die Verantwortung der ÖBB-Infrastruktur AG (ÖBB Infra) über, Gemeinden müssen hier künftig keine Arbeiten mehr umsetzen. Möglich macht das ein neues Übereinkommen, auf das sich der Bund und das Land Tirol nach intensiven Verhandlungen geeinigt haben. Das Land zahlt dafür einen einmaligen Pauschalbetrag von 1,36 Millionen Euro an die ÖBB Infra. Den Großteil der finanziellen Belastung übernimmt der Bund. „Die Einigung wird die Gemeinden und Städte spürbar entlasten und schafft klare Zuständigkeiten. Gemeinsam mit den Ländern und der ÖBB-Infrastruktur haben wir eine nachvollziehbare und nachhaltige Aufteilung der Verantwortung geschaffen, die in Zukunft einfachere Prozesse und mehr finanziellen Spielraum bringt. Das ist gelebte Solidarität zwischen Bund, Ländern und Gemeinden“, betont Bundesminister Peter Hanke.
Grundlage ist eine bundesweite Neuregelung, die seit 2025 für neu eröffnete Bahnhöfe gilt: Sie sieht vor, dass die ÖBB Infra laufende Betriebs- und Instandhaltungsleistungen selbst übernimmt, statt sie an die jeweilige Standortgemeinde des Bahnhalts zu übertragen. „Wir entlasten die Gemeinden. Mit dem nun vorliegenden Übereinkommen sorgt das Land Tirol dafür, dass auch jene Gemeinden gleichgestellt werden, deren Verkehrsstationen bereits vor 2025 in Betrieb genommen wurden und wo vertragliche Verpflichtungen für die Kommunen aktuell noch gelten“, betont Finanz- und Gemeindereferent LH Anton Mattle. Dies betrifft beispielsweise die Verkehrsstationen Schwaz, Fritzens-Wattens, Rum, Innsbruck Messe, Kirchberg in Tirol, Telfs-Pfaffenhofen und Lienz. Für viele Gemeinden war die Instandhaltung von Aufzügen und WC-Anlagen sowie der Winterdienst zuletzt zu einer spürbaren finanziellen und organisatorischen Belastung geworden – zumal die Bahnhöfe längst nicht mehr nur von der eigenen Bevölkerung, sondern auch von Pendlerinnen und Pendlern aus den Umlandgemeinden genutzt werden.
„Diese Vereinbarung ist ein großer Schritt zu einer nachhaltigen Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Mit der zunehmenden Barrierefreiheit der Bahnhöfe und erfreulicherweise immer mehr Fahrgästen, sind auch die Tiroler Gemeinden finanziell stärker gefordert. Das kann die Gemeindebudgets durchaus belasten und war auch bei den Verhandlungen zum Umbau von Bahnhaltestellen immer wieder ein Kritikpunkt aus den Gemeinden. Durch die neue Generalverantwortlichkeit ist ein einheitlicher Standard für alle Haltestationen gewährleistet und es werden Synergien genutzt. Ab 1. Jänner 2027 übernehmen die ÖBB die Betreuungs- und Instandhaltungsleistungen sämtlicher Verkehrsstationen im Bundesland Tirol“, freut sich Mobilitätslandesrat René Zumtobel.
Die Höhe der Ausgleichszahlung wurde auf Basis der tatsächlichen Kosten von repräsentativen Bahnhalten im Zeitraum von 2020 bis 2025 berechnet. Nicht Teil des Übereinkommens sind Betrieb und Instandhaltung von Anlagen im unmittelbaren Umfeld der Bahnhöfe, etwa P+R- und B+R-Anlagen – diese bleiben weiterhin gesondert geregelt.
