Informationen für UnterkunftgeberInnen
Fragen und Antworten
- Ich habe eine Wohnung, Zimmer etc., welche ich gerne für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine zur Verfügung stellen würde. Wo kann ich dies einmelden?
Vielen Dank, dass Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchten. Bitte wenden Sie sich per Mail an unterkunft.ukraine@tirol.gv.at. Vorab können Sie bereits dieses Formular ausfüllen.
- Welche Voraussetzungen muss eine Unterkunft erfüllen, damit ich diese zur Verfügung stellen kann?
Haben Sie eine Unterkunft eingemeldet, werden Sie von den zuständigen MitarbeiterInnen des Landes kontaktiert, um eine Checkliste (beispielsweise hinsichtlich der Größe der Unterkunft, dem Baujahr, dem Heizsystem, der Bettenanzahl, etc.) abzuarbeiten.
- Wer ist für die Abwicklung der Mietverträge zuständig?
Die Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) kümmern sich um die Mietverträge. Haben Sie eine Unterkunft eingemeldet, werden Sie von den zuständigen MitarbeiterInnen für eine weitere Abklärung kontaktiert.
- Wo finde ich Musterverträge für Miet- bzw. Prekariumsverträge?
Ausführliche Informationen zur Miete, Leihe und Prekarium sind unter anderem auf der Website der Caritas zu finden. Musterverträge stellt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unter https://konsument.at/mustermietvertrag zur Verfügung. Auf der Website der AATC – Austrian Association of Translation Companieswerden darüber hinaus mehrsprachige Verträge zum Download bereitgestellt. Es gilt zu beachten, dass seitens des Landes Tirol für die Musterverträge keine Gewähr übernommen wird. Für Rechtsfragen steht die kostenlose Rechtsberatung Ukraine-Hilfe - rechtsanwaelte.at zur Verfügung.
- Kann ich mir aussuchen, wen ich aufnehme?
Bei einer Vermietung an die TSD: Nein, die Flüchtlinge aus der Ukraine werden entsprechend den zur Verfügung stehenden Quartieren zugeteilt.
Bei einer privaten Vermietung können Unterkünfte etwa auch an Bekannte vermietet werden.
- Müssen sich Flüchtlinge, die in meiner Unterkunft wohnen, beim Meldeamt anmelden?
Ja, in Österreich gilt die Meldepflicht. Wer nicht weiterreist, muss innerhalb von drei Tagen eine Meldung bei der zuständigen Meldebehörde (Stadtmagistrat, Gemeindeamt) durchführen, die von den UnterkunftsgeberInnen bestätigt werden muss. UnterkunftsgeberInnen wird außerdem empfohlen, diese Dokumente zu kopieren.
Das Meldeformular auf Ukrainisch steht hier zur Verfügung: Meldeformular UKR I Meldeformular UKR Word
- Haben UkrainerInnen Anspruch auf Unterstützung (Grundversorgung, Mietzuschuss)?
Geflüchtete UkrainerInnen können Unterstützungen zur Deckung der Grundbedürfnisse im Rahmen der Grundversorgung beantragen und erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
- Ich habe bereits Flüchtlinge untergebracht, die auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kinder sind – wohin können sie sich wenden?
Wenden Sie sich bitte in erster Linie an die Gemeinde, in der Sie wohnen. Diese kann in weiterer Folge eine Prüfung der verfügbaren Plätze vornehmen und sich bei Fragen an die zuständige Fachinspektorin des Landes wenden.
Weiterführende Informationen zur Kinderbetreuung:
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Elementarbildung: https://www.tirol.gv.at/bildung/elementarbildung/
Kinderbetreuungsatlas:https://maps.tirol.gv.at/synserver?project=tmap_master&view=bi_kibet
Adressen von Kinderbetreuungseinrichtungen: https://www.tirol.gv.at/bildung/elementarbildung/kinderbetreuung/kinderbetreuungseinrichtungen/
- Ich habe bereits Flüchtlinge untergebracht, die auf der Suche nach einem Platz in einer Schule für ihre Kinder sind – wohin können sie sich wenden?
Wenn Sie für Ihre Kinder einen Platz an einer Tiroler Schule brauchen, schreiben Sie bitte eine
E-Mail an ukraine-schulinfo@bildung-tirol.gv.at.Bitte teilen Sie uns den Namen des Kindes, das Alter, den bisher besuchten Schultyp und den derzeitigen Aufenthaltsort mit.
Anfragen mit Schulbezug werden auch über die Hotline der Bildungsdirektion unter 0800 100 360 beantwortet.
- Ich habe bereits UkrainerInnen untergebracht, wo können sie Deutschkurse besuchen?
Österreichweit: Ab sofort geförderte Deutschkursplätze für Ukrainer/innen
Im Rahmen der ÖIF-Deutschkursförderung können Vertriebene aus der Ukraine ab sofort bundesweit an ÖIF-finanzierten Deutschkursen teilnehmen, die an mehr als 80 Kursstandorten in ganz Österreich angeboten werden. Der ÖIF informiert als zentrale Drehscheibe im Bereich der Deutschkurse für Flüchtlinge konkret über die nächsten freien Deutschkursplätze, die bei Bedarf auch mit begleitender Kinderbeaufsichtigung angeboten werden. Die Kurse werden ab dem Niveau A2 mit einem gesetzlich verankerten ÖIF-Zertifikat abgeschlossen. Durch die einheitliche Abwicklungsstruktur des ÖIF wird sichergestellt, dass qualitätsvolle Deutschkurse zur Alphabetisierung und den Sprachniveaus A1 bis max. C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten für die Zielgruppe zur Verfügung stehen.
Weiterführende Informationen zu den Deutschkursangeboten erhalten Sie hier: https://www.integrationsfonds.at/
Oder direkt bei dem ÖIF-Standort in Tirol:
Integrationszentrum Tirol
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
+43 512/56 17 71
tirol@integrationsfonds.at
https://www.integrationsfonds.at/tirol/
- Ich möchte eine Unterkunft zur Verfügung stellen, die nicht gänzlich möbliert ist. Was wird bereitgestellt?
Sofern die Unterkunft nach der Besichtigung als geeignet kategorisiert wurde, wird vonseiten der Tiroler Soziale Dienste (TSD) die notwendige Möblierung organisiert.
- Ich habe als Privatperson ukrainischen Flüchtlingen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, kann diese aber nun doch nicht mehr beherbergen. Was soll ich tun?
Bitte informieren Sie sich über die vertraglichen Pflichten, die aufgrund des Vertrags mit den untergebrachten Personen besteht. Sollten die Flüchtlinge keine weitere private Unterkunft mehr finden, müssen diese den wöchentlichen Parteienverkehr der TSD (Dienstag, 10:00 – 12:00 Uhr in der Trientlgasse 2, Innsbruck) wahrnehmen und können sich dort auf eine Warteliste für organisierte Plätze setzen lassen.