Öffentliche Einrichtungen
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen umfasst alle Websites und mobile Anwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Folgendes gilt es für diese Einrichtungen zu beachten.
WCAG 2.1 AA - Richtlinie für barrierefreies Internet
Als barrierefrei gilt eine Website, wenn sie den Erfolgskriterien der Richtlinie für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA entspricht.
Tipp: Die einzelnen Erfolgskriterien können Sie in der Accessibility Checkliste 2.1 - Stiftung "Zugang für alle" nachlesen. Es werden die Erfolgskriterien sehr gut beschrieben und eine Checkliste angeboten, anhand derer man seine Website auf Barrierefreiheit hin überprüfen kann.
Barrierefreiheitserklärung
Öffentlichen Einrichtungen haben eine detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites und mobilen Anwendungen in einem barrierefrei zugänglichen Format zu veröffentlichen und aktuell zu halten. Eine Beispielerklärung wird von der Europäischen Kommission festgelegt und jede öffentliche Einrichtung ist dazu verpflichtet, diese Erklärung allen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich zu machen.
Sie gliedert sich in folgende Inhalte:
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- nicht barrierefreie Inhalte aufzeigen
- Erstellungsdatum
- Kontaktangaben
- Durchsetzungsverfahren
Weitere Informationen zur Barrierefreiheitserklärung und eine Beispielerklärung finden Sie unter Barrierefreiheitserklärung erstellen - Digitale Barrierefreiheit.
Barrierefreie Dokumente
Das Thema „Barrierefreies Internet“ betrifft nicht nur jene Redakteure, die für die Website verantwortlich sind. Auch die Gestaltung von Word-Dokumenten, Pdf-Dokumenten, Einladungen im Pdf-Format und allen weiteren digitalen Kommunikationsformen muss barrierefrei sein.
Informationsportal für Gemeinden und öffentliche Einrichtungen
Auf der Website digital-barrierefrei finden Sie umfassende Informationen zum Thema. Die Informationen sprechen unterschiedliche Zielgruppen an und sollen MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst unterstützen. Beispielhafte Inhalte umfassen die Themen
- Wie beauftrage ich ein barrierefreies Webangebot
- Wie erstelle ich barrierefreie Webinhalte
- Weiterbildung im Bereich digitale Barrierefreiheit