Teilhabe-Beirat
Wenn es um Menschen mit Behinderung geht:
Dann berät der Teilhabe-Beirat die Tiroler Landes-Regierung.
Er ist beim Amt von der Tiroler Landes-Regierung.
Die Aufgaben vom Teilhabe-Beirat stehen im Tiroler Teilhabe-Gesetz § 47.
Das sind die Mitglieder vom Teilhabe-Beirat:
- 5 Vertreter:innen von der Nutzer:innen-Vertretung
- 1 Vertreter:innen von der Angehörigen-Vertretung
- 3 Vertreter:innen von Dienst-Leister:innen
Genauer gesagt:
1 Vertreter:in vom mobilen Dienst
1 Vertreter:in vom ambulanten Dienst
1 Vertreter:in vom stationären Dienst - 1 Vertreter:in von der Wirtschafts-Kammer Tirol
- 1 Vertreter:in von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
- 1 Vertreter:in von der Landwirtschafts-Kammer
- 1 Vertreter:in von den Gemeinden in Tirol
- 1 Vertreter:in von der Stadt Innsbruck
- 2 Landes-Bedienstete aus dem Amt von der Tiroler Landes-Regierung
Für jedes Mitglied ist ein Ersatz-Mitglied bestellt.
Es gibt noch ein Mitglied.
Dieses Mitglied ist aber nicht stimm-berechtigt.
Stimm-berechtigt bedeutet:
Das Mitglied darf bei einer Wahl mit-entscheiden.
Dieses nicht stimm-berechtigte Mitglied ist die Leiterin von der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe beim Land Tirol.
Ansprech-Personen
Herr Samuel Sandbichler ist der Vorsitzende vom Tiroler Teilhabe-Beirat.
Seine E-Mail-Adresse ist: sandbichler@nvtirol.at.
Herr Martin Hartlauer ist der stell-vertretende Vorsitzende vom Teilhabe-Beirat.
Die Geschäfts-Stelle vom Teilhabe-Beirat ist beim Land Tirol.
Und zwar bei der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe.
Die E-Mail-Adresse von der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe ist: ikjh@tirol.gv.at.