Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Im Rahmen der Leistung „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ werden für Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen am Arbeitsplatz angeboten. Die Assistentinnen führen jene Tätigkeiten am Arbeitsplatz aus, die die Assistenznehmerinnen nicht selbst bzw. nicht ohne Hilfe ausführen können. Die Gewährung der Leistung „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ ist nur in Kombination mit der Leistung „Inklusive Arbeit“ möglich
Zielgruppe:
Menschen mit Behinderungen mit hohem Unterstützungsbedarf ab 13 Jahren, die die Leistung „Inklusive Arbeit“ in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen sind Menschen mit psychiatrischer Hauptdiagnose.