Familienunterstützung für Kinder und Jugendliche
Im Rahmen der Leistung „Familienunterstützung für Kinder und Jugendliche“ werden Kinder und Jugendliche bei der individuellen Gestaltung ihrer Freizeit begleitet. Durch diese Leistung wird das familiäre Umfeld im Alltag unterstützt. Die Anleitungskompetenz liegt bei den Erziehungsberechtigten und/oder Jugendlichen.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Alter zwischen 0 – 18 Jahren, die zu Hause bei ihren Erziehungsberechtigten leben und Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz beziehen und/oder für die erhöhte Familienbeihilfe nach § 8 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bezogen wird.