Persönliche Assistenz
Im Rahmen der Leistung „Persönliche Assistenz“ werden für Menschen mit Behinderungen, die in der Lage sind selbständig zu wohnen, Assistenzleistungen für ein selbstbestimmtes Leben zur Verfügung gestellt. Die Assistentinnen führen jene Tätigkeiten aus, die die Assistenznehmerinnen aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst bzw. nicht ohne Hilfe ausführen können. Die Anleitungskompetenz und Letztverantwortung liegt bei den Assistenznehmerinnen.
Zielgruppe
Erwachsene Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Sinnesbehinderungen, die mit Unterstützung in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben, sowie Jugendliche ab 16 Jahren mit körperlichen Erwachsene Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Sinnesbehinderungen, die mit Unterstützung in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben, sowie Jugendliche ab 16 Jahren* mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Sinnesbehinderungen, die bereits in einer eigenen Wohnung leben. Sie müssen zudem als Auftraggeberinnen der Assistentinnen auftreten können oder dazu befähigt werden können. Die Leistung Persönliche Assistenz ist nicht für Personen mit psychiatrischer Hauptdiagnose vorgesehen.