Hausunterricht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Im Rahmen der Leistung „Hausunterricht“ wird Einzelunterricht zu Hause angeboten.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die vom Schulbesuch aufgrund ihrer Behinderungen befreit sind, können Einzelunterricht zu Hause in Anspruch nehmen, um einen Schulabschluss zu erreichen.
Dienstleisterinnen/Anbieter/Therapeut*innen