Mobile Förderung für Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr
Im Rahmen der Leistung „Mobile Förderung für Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr“ werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in ihrer Entwicklung individuell gefördert und das familiäre Umfeld unterstützt und begleitet.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ab dem Schuleintritt1 bis 18 Jahre. Sofern sich die Jugendlichen darüber hinaus noch in Ausbildung (zum Beispiel Schule, Lehrabschluss) befinden, kann die Leistung bis zum Abschluss der Ausbildung verlängert werden.
Dienstleisterinnen/Anbieter/Therapeut*innen