Wohnen exklusive Berufsvorbereitung
Menschen mit Behinderungen, die die Leistung Berufsvorbereitung (§ 11 Abs. 2 lit. a) in Anspruch nehmen, können für die Dauer der Berufsvorbereitung zusätzlich diese Leistung in Anspruch nehmen, um eine Wohnmöglichkeit mit entsprechender Begleitung in unmittelbarer Nähe zur Einrichtung der Berufsvorbereitung zu erhalten.
Zielgruppe:
Erwachsene Menschen und Jugendliche ab 16 Jahren mit psychischen Erkrankungen und wesentlichen Einschränkungen ihrer psychosozialen Fähigkeiten