Sonstige Zuschüsse
Menschen mit Behinderungen können weiters Zuschüsse gewährt werden für:
die barrierefreie Ausstattung eines Kraftfahrzeuges,
den barrierefreien Umbau des Wohnraumes,
besondere Hilfsmittel für blinde, sehbehinderte, gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen,
besondere Hilfsmittel für Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates,
den erhöhten Mobilitätsaufwand für den privaten Lebensbereich in pauschalierter Form (Mobilitätszuschüsse),
sonstige Maßnahmen, die mit den Zielen und Grundsätzen dieses Gesetzes in Einklang stehen.