Förderung der Offenen Jugendarbeit
Einfach zusammengefasst:
Ziel der Förderung ist es, Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Tirol zu unterstützen.
Die Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Gefördert werden die Personalkosten für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gefördert werden juristische Personen, besonders Vereine und Gemeinden, die Träger der Einrichtungen sind.
Wie hoch die Förderung ist, welche Höchstbeträge gelten und welche Regeln es gibt, steht in der Richtlinie.
Allgemeine Informationen
Ziel ist die Unterstützung von Einrichtungen, die Offene Jugendarbeit in Tirol anbieten. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt. Gefördert werden Personalkosten für Personen, die im pädagogischen Handlungsfeld tätig sind, in der Höhe von € 570,00 pro Stunde pro Jahr.
Die Tabelle als Höchstbemessungsgrundlage, die detaillierten Fördervoraussetzungen und Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können juristische Personen, insbesondere Vereine und Gemeinden, in ihrer Eigenschaft als Rechtsträger von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit sein.
Fristen
Erstanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Konzept der Einrichtung
- vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anlage zum Antrag
- detaillierte Kostenkalkulation
- bei gemeindeübergreifenden Einrichtungen: Kooperationsvereinbarung