Land Tirol bietet finanzielle Unterstützung für Hygienemaßnahmen bei Ferienangeboten

Zuschuss für vom Land geförderte Ferienaktionen von Gemeinden, Organisationen und Vereinen im Familien- und Jugendbereich

Von der Händehygiene bis zur regelmäßigen Desinfektion von Spiel- und Sportgeräten: Bei Ferienaktionen im Familien- und Jugendbereich wie beispielsweise Sommercamps gilt es in diesem Jahr besonders auf die Hygiene zu achten. Das ist auch mit entsprechenden Mehrkosten verbunden. „Für Hygienemaßnahmen bei Ferienangeboten von Gemeinden, Organisationen und Vereinen bietet das Land Tirol deshalb eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung in Form der Übernahme von 75 Prozent der Kosten, die unbürokratisch zur Verfügung gestellt wird“, informiert Jugend- und Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Der Sachkostenzuschuss ist mit maximal 200 Euro pro FörderungsnehmerIn gedeckelt und kann im Rahmen von generellen Förderansuchen für Sommerveranstaltung mitbeantragt werden – ein zusätzlicher Förderantrag ist demnach nicht notwendig.

„Trotz der Coronakrise sollen Betreuungsangebote wie die Spiel-mit-mir-Wochen oder die Sommeraktionen der Eltern-Kind-Zentren auch in diesem Sommer stattfinden – die entsprechenden Voraussetzungen für eine kinder- und jugendgerechte Ferienbetreuung hat der Bund in einer Verordnung festgelegt. Es ist wichtig, dass berufstätige Eltern insbesondere nach dieser sehr herausfordernden Zeit in den Sommerferien entlastet werden und sich Kinder und Jugendliche spielerisch erholen sowie Kraft tanken können“, betont LRin Zoller-Frischauf.

Voraussetzungen für Ferienlager und Sommerangebote

Die Bundesregierung hat in einer Verordnung geregelt, unter welchen Voraussetzungen betreute Ferienlager und die außerschulische Jugendarbeit heuer stattfinden können. Pro Kleingruppe sind maximal 20 TeilnehmerInnen erlaubt – exklusive der Personen, die beispielsweise zur Durchführung eines Ferienlagers erforderlich sind. Mindestabstand sowie Mund-Nasen-Schutz sind wie in den Schulen nicht vorgesehen. Zentrale Voraussetzung ist ein COVID-19-Präventionskonzept, das von den VeranstalterInnen erstellt und umgesetzt werden muss. Dabei muss insbesondere auf die Schulung der BetreuerInnen, Hygienemaßnahmen, die Gliederung in Kleingruppen und Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer Coronavirus-Infektion geachtet werden.