Tiroler Hilfswerk
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales
Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Öffnungszeiten:
Montag: 7:30 - 18:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dem Tiroler Hilfswerk obliegen folgende Aufgaben:
- Gewährung von einmaligen Unterstützungen in außergewöhnlichen Notlagen
(insbesondere Unterstützung bei Nachforderung von Betriebskosten für Wohnungen, Strom- und Heizkosten etc.) - Gewährung von Heizkostenzuschüssen
- Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände gemäß § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz
- Unterstützungen für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen