An wen wende ich mich?
Wir sind für Ihren Antrag zuständig, wenn Sie den Hauptwohnsitz in Tirol haben und tatsächlich ständig in Tirol leben (Lebensmittelpunkt).
Wenn Ihr Lebensmittelpunkt nicht in Tirol liegt, dürfen wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Wenn Ihr Lebensmittelpunkt nicht (mehr) in Tirol liegt, ist für die Entscheidung über Ihren Antrag die Landesregierung des Bundeslandes zuständig, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Kontakt:
Abteilung Staatsbürgerschaft und Datenschutz (siehe Kontaktbox auf dieser Seite)
E-Mail: staatsbuergerschaft@tirol.gv.at
Hier finden Sie Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit in der Abteilung Staatsbürgerschaft