Für welche gemeinnützigen Zwecke kann ich eine Stiftung/einen Fonds errichten?
Gemeinnützige Zwecke nach dem Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz sind solche Zwecke, die die Allgemeinheit fördern. Dies liegt insbesondere vor, wenn die Tätigkeit der Stiftung/des Fonds dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem, sportlichem oder materiellem Gebiet nützt.
Mildtätig sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind hilfsbedürftige Personen zu unterstützen.