Leitlinie Stiftungen und Fonds
Nach dem geltenden Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz aus dem Jahre 2008 sind wir für gemeinnützige Stiftungen und Fonds zuständig. Diese erfüllen für das Wohl der Allgemeinheit sehr wertvolle Aufgaben. Wir verstehen uns als öffentliche Stelle, die privaten StifterInnen die Sicherheit gibt, dass ihr Vermögen auf unbegrenzte Dauer den beabsichtigten Stiftungszweck erfüllt.
Keine Zuständigkeit haben wir für Privatstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz aus dem Jahr 1993.
Neu zu gründende Stiftungen können von uns genehmigt werden.
Bestehende gemeinnützige Stiftungen und Fonds werden von uns kontrolliert. Wir stellen sicher, dass Stiftungen und Fonds ihren gemeinnützigen Auftrag zur Förderung der Allgemeinheit tatsächlich erfüllen.
Was wir anbieten
- Wir beraten StifterInnen bei Neugründungen
- Wir beaufsichtigen und kontrollieren bestehende Stiftungen
- Wir informieren InteressentInnen über die Möglichkeiten, von bestehenden Stiftungen Begünstigungen (z.B.Stipendien) zu erhalten
Für wen wir da sind
- Personen, die ihr Vermögen in einer(m) gemeinnützigen Stiftung(Fonds) anlegen möchten
- Begünstigte, die laut dem Zweck einer(es) Stiftung/Fonds Unterstützungen erhalten können
Unsere Aufträge
- Beratung
- Stiftungs-/Fondsgenehmigung
- Stiftungssatzungs-/Fondssatzungsänderung
- Stiftungs-/Fondsauflösungen
- Kontrolle der Stiftungs-/Fondsgebarung zur Sicherstellung der Erfüllung der Stiftungs-/Fondszwecke
- Führung eines Stiftungs-/Fondsregisters
- Weitergabe von Informationen an Begünstigte
- Sicherstellung einer aktiven Verwaltung des Stiftungsvermögens durch die Stiftungs/Fondsorgane