Was ist eine Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz?
Eine Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz (Bundesgesetz) ist ein Rechtsträger, dem vom Stifter ein Vermögen (mindestens € 70.000) gewidmet ist. Die Privatstiftung muss ihren Sitz im Inland haben. Die Privatstiftung kann kommerzielle, jedoch auch gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Die Tiroler Landesregierung ist für Privatstiftungen nicht zuständig. Privatstiftungen sind im Firmenbuch eingetragen.