Wie wird die Stiftungs/Fondsaufsicht ausgeübt?
Die Stiftungen/Fonds nach dem Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz unterliegen der Aufsicht der Landesregierung (Abteilung Staatsbürgerschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung).
Wir überwachen die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung/des Fonds, insbesondere die Verwendung des Stiftungs-/Fondsvermögens sowie die Erfüllung des Stiftungs-/Fondszweckes.