Information zur Bearbeitungszeit

Die MitarbeiterInnen der KUF sind stets um raschestmögliche Bearbeitung der von Ihnen eingereichten Rechnungen bemüht.

Allerdings gibt es einige Gründe, warum sich die Auszahlung des Kostenersatzes verzögern oder länger als gewohnt dauern kann:

  1. Bestimmte Leistungspositionen müssen aufgrund interner Richtlinien unseren Vertrauensärzten zur medizinischen Abklärung oder Prüfung vorgelegt werden.
  2. Bestimmte Leistungspositionen müssen aufgrund interner Richtlinien unseren Verwaltungskommissionen zur formalen Genehmigung vorgelegt werden.
  3. Die Unterlagen sind unvollständig oder unrichtig: In diesen Fällen treten unsere MitarbeiterInnen aktiv mit Ihnen in Kontakt, damit Sie die fehlenden Unterlagen nachreichen können.

So geht’s noch schneller: Nutzen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Einreichung über unsere App „tiroler KUF“ oder das Digital Service Tirol (service.tirol.gv.at), damit entfällt auch der Postweg und die für die Abrechnung erforderliche Digitalisierung der eingereichten Unterlagen – und Sie ersparen sich auch Portokosten - klare Vorteile für Sie! 

Haben Sie nicht die Möglichkeit, die elektronische Einreichung selbst zu nutzen – kein Problem! Mit unserer Vollmacht [Herunterladen] können Sie eine digital affine Vertrauensperson dazu ermächtigen.

Hinweis: Auf Grund von technischen Problemen erfolgt die Refundierung der Rezeptgebühren des ersten Halbjahres im dritten Quartal. Wir bitten um Verständnis!