Ab morgen 35 Grenzübergangsstellen zu Deutschland und Schweiz passierbar

Achtung: Rechtliche Voraussetzungen für Grenzübertritte bleiben aufrecht, Verordnung des Gesundheitsministeriums nach wie vor gültig.

In letzter Zeit ist es an Tirols Grenzen bei der Ein- sowie Ausreise zum Teil zu gewissen Unklarheiten aufgrund sich mehrmals ändernder Rechtsauslegungen des zuständigen Gesundheitsministeriums gekommen. Das hat wiederum zu einer verständlichen Verärgerung innerhalb der Bevölkerung geführt. Da ab morgen Sonntag, 17. Mai, wieder alle insgesamt 35 Tiroler Grenzübergangsstellen zu Deutschland und der Schweiz passierbar sein werden, macht das Land Tirol nochmals auf die derzeitige bundesgesetzliche Regelung aufmerksam, um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden: „Zuständig dafür, ob, wer und warum eine Einreise oder Wiedereinreise nach Österreich und damit auch nach Tirol erfolgen kann, ist nach wie vor das Gesundheits- und Innenministerium. Wir erwarten uns klare Vorgaben, die tirol- und österreichweit auch einheitlich umgesetzt werden können“, erklärt der Leiter des Tiroler Einsatzstabes, Herbert Forster. Die Tiroler Bezirksverwaltungsbehörden und ihre im gesundheitsbehördlichen Assistenzeinsatz befindlichen Organe des Österreichischen Bundesheeres sind bei der Durchführung des Grenzmanagements an den Grenzen vor Ort ausschließlich an die Regelungen gebunden, die das Gesundheitsministerium vorgibt. Die Polizeikräfte vollziehen flankierend zu den Maßnahmen der Gesundheitsbehörde ausschließlich grenz- und fremdenpolizeiliche Kontrollaufgaben im Rahmen der Grenzüberwachung. Für die Ausreise sind zudem die Bestimmungen der jeweiligen Nachbarstaaten zu beachten.

Landespolizeidirektor Edelbert Kohler ergänzt: „Auch wenn ab Sonntag alle Grenzübergänge zu Deutschland und zu der Schweiz faktisch passierbar sein werden, wird die Polizei an den Grenzen weiterhin stichprobenartig Grenzkontrollen vornehmen. Dies passiert gemeinsam mit SoldatInnen des österreichischen Bundesheeres, die als Organe der Gesundheitsbehörden die nach wie vor geltenden Einreisevoraussetzungen im Sinne der Verordnung des Gesundheitsministeriums prüfen.“

Was ist laut Bestimmungen des Ministeriums erlaubt und was nicht?

Erlaubt ist gemäß den aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums eine Einreise nach Österreich/Tirol nach wie vor nur für BerufspendlerInnen, den gewerblichen Verkehr, für Fahrten, die nachweislich einer medizinischen Behandlung dienen (Formular auf der Homepage des Gesundheitsministeriums) sowie aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis. Bezüglich dieser besonders berücksichtigungswürdigen Gründe im familiären Kreis gab es in den letzten Wochen mehrmals Änderungen bei der Rechtsauslegung des zuständigen Gesundheitsministeriums. Nach Aufforderung von Tirol hat das Gesundheitsministerium ganz aktuell klargestellt, dass darunter Besuche von nahen Verwandten wie zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder und Geschwister fallen. Damit sind entsprechende Familienbesuche erlaubt. Diese erwähnten Gründe für eine Einreise sind beim Grenzübertritt glaubhaft zu machen. Darüber hinaus dürfen Personen einreisen, die ein ärztliches Zeugnis mitführen, das eine molekularbiologische negative Corona-Testung belegt und bei Einreise nicht älter als vier Tage ist. Österreichische StaatsbürgerInnen und Personen mit Wohnsitz in Tirol können alternativ gemäß den Bestimmungen des Gesundheitsministeriums eine 14-tätige selbstüberwachte Heimquarantäne antreten. Nicht erlaubt ist beispielsweise eine Grenzüberquerung, um einen Ausflug zu machen oder einkaufen zu gehen. Die Bevölkerung ist dazu angehalten, die rechtlichen Bestimmungen des Ministeriums auch weiterhin einzuhalten.

Rasche und unbürokratische Lösung am Grenzübergang Scharnitz

Nach Bekanntwerden eines Falles an der deutsch-österreichischen Grenze in Scharnitz, wo ein Tiroler Autolenker und die mitreisende Person gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums in 14-tätige Heimquarantäne geschickt wurden, konnte nun eine rasche und unbürokratische Lösung erzielt werden. Die beiden Personen hatten bekanntlich versucht, nach Deutschland zu gelangen, mussten bei den deutschen GrenzbeamtInnen jedoch wieder wenden, sind dann nach Österreich zurückgekehrt und wurden mit Heimquarantäne bedacht. Die Tiroler Behörden haben in enger Abstimmung mit der Polizei und dem Österreichischen Bundesheer auf eine unkomplizierte Regelung gedrängt, die nun auch gefunden werden konnte: „Die Tiroler und bayerischen Exekutivkräfte haben binnen kürzester Zeit eine Telefonverbindung eingerichtet, unter dieser sie sich umgehend informieren, wenn ein Auto wenden muss und nicht einreisen darf. Damit ist sichergestellt, dass auch bei Grenzübergängen, wo der örtliche Wendepunkt von den jeweils anderen GrenzbeamtInnen nicht unmittelbar eingesehen werden kann, keine 14-tägige Heimquarantäne ausgesprochen wird, wenn der oder die FahrzeuginsassInnen bei der bayerischen Grenze wenden müssen“, informiert Einsatzstab-Vorsitzender Forster abschließend. Im Downloadbereich finden Sie alle 35 Grenzübergangsstellen von Tirol zu Deutschland und der Schweiz.