Aktuelles aus der Regierungssitzung

LH Platter: „Tiroler Wirtschaftstreibende sollen aus heimischem Wissenspool schöpfen können“

Von der Beantragung der Hilfsfonds über die Kurzarbeit bis zur Abwicklung von Überbrückungsfinanzierungen und Krediten: Die Wirtschaftstreibenden in Tirol sind zunehmend auf externe Beratungsleistungen angewiesen, um richtige Schritte zur Krisenbewältigung zu setzen. „Die Tiroler Wirtschaft ist von den negativen Auswirkungen der Coronakrise massiv betroffen. Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus führen auch zu Konsum- und Investitionszurückhaltung und damit zu Einnahmeausfällen und Liquiditätskrisen. Wir sind uns bewusst, dass das unsere heimischen Wirtschaftstreibenden vor große Herausforderungen stellt. Umso wichtiger ist es nun, dass sie weitestgehend aus dem Wissenspool der heimischen Expertinnen und Experten schöpfen können“, sagt LH Günther Platter. Auf Antrag von Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf beschloss die Tiroler Landesregierung daher heute, Dienstag, dass eine Million Euro für die Tiroler Beratungsförderungen bereitgestellt werden.

„Ziel ist es, dass wir die Tiroler Wirtschaft durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt stärken, insbesondere angesichts der aktuellen Krise“, erklärt die Wirtschaftslandesrätin. Die Tiroler Beratungsförderung wird gemeinsam von Land Tirol und Wirtschaftskammer Tirol getragen. Die Förderabwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer Tirol.

Förderung für Beratungsleistungen bis Jahresende 2020

Die Tiroler Beratungsförderung wird um den bis 31. Dezember 2020 befristeten Schwerpunkt „Coronavirus (Covid-19) bedingte betriebswirtschaftliche Beratung“ ergänzt. Pro FörderungsnehmerIn werden maximal zwölf Beratungsstunden, die im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen, zum jeweils gültigen Beratersatz anerkannt und zu 50 Prozent gefördert. Im genannten Zeitraum werden auch SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen mit Standort in Tirol in die Beraterliste aufgenommen. Ihre Beratungen werden ebenfalls mit 50 Prozent gefördert, die dafür anfallenden Förderungsmittel werden zur Gänze vom Land Tirol getragen. Aufgrund der krisenbedingten Ausnahmesituation können rückwirkend auch alle Beratungen gefördert werden, die im Zeitraum 11. März bis 30. April 2020 in Anspruch genommen wurden.

Weiterführende Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter <link https: www.tirol.gv.at coronavirus internen link im aktuellen>www.tirol.gv.at/coronavirus im Bereich „Förderungen für die Tiroler Wirtschaft“.


LR Tilg: „Bestehende Betreuungsstrukturen sollen in Tirol bestmöglich aufrechterhalten werden“

24h-Pflege in Tirol: Richtlinien für Bonuszahlungen stehen fest

Ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro für Pflegekräfte in der 24-Stunden-Betreuung, die ihren Arbeitszyklus in Tirol um mindestens vier Wochen verlängern: Die dazugehörige Richtlinie wurde heute, Dienstag, von der Tiroler Landesregierung auf Antrag von Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg beschlossen. „Die Auswirkungen der Coronakrise sind natürlich auch im Pflegebereich spürbar. Um die bestmögliche Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen sicherzustellen, setzt das Land Tirol auch auf vorhandenes Pflegepersonal. Dieses hat bereits einen Bezug zu Tirol und zu den zu betreuenden Personen, was für die Betroffenen und deren Umfeld eine wesentliche Hilfestellung ist. Denn vor allem für ältere Menschen stellen Veränderungen zusätzliche Stresssituationen dar. Die gilt es so weit als möglich zu vermeiden, während die qualitätsvolle Betreuung weiterhin gewährleistet bleibt“, sagt LH Günther Platter. Für die Finanzierung dieser Prämienzahlungen stehen in Tirol rund 8,5 Millionen Euro des Bundestopfs für „außerordentliche Belastungen und Maßnahmen in der Langzeitpflege“ zur Verfügung.

Beantragt werden kann die Förderung rückwirkend mit 16. März sowie längstens bis 31. Dezember 2020. Spätestens drei Monate nachdem der außerordentliche zusätzliche Dienst erbrachte wurde, muss der Förderungsantrag samt Nachweis des regulären und verlängerten Turnus – beispielsweise durch Honorarnote oder Betreuungs- bzw. Werkvertrag – eingereicht werden. „Unser Ziel ist es, einen durch Grenzschließungen bedingten Wegfall von Betreuungsstrukturen in diesen Fällen zu vermeiden und Strukturen aufrechtzuerhalten“, sagt LR Tilg.