Rund 40 Millionen Euro mehr für mobile, teilstationäre und stationäre Pflege in Tirol

Durchschnittliche Erhöhung der Normkostensätze um rund zehn Prozent im Jahr 2024

  • NEU: Nachtstundensatz - auch für Wegzeiten - in der mobilen Pflege von 22 bis 6 Uhr
  • Angepasstes Fördermodell für Kurzzeit- und Tagespflege sowie Betreutes Wohnen

Auch im heurigen Jahr sollen die Tarife für die Alten- und Pflegeheime, die Kurzzeit-, Schwerpunkt- und Tagespflege sowie der Zuschuss für Betreutes Wohnen erhöht werden. Diese Tarife im sogenannten Normkostenmodell sichern den laufenden Betrieb der Alten- und Pflegeheime sowie in der Tagespflege, der mobilen Pflege und dem Betreuten Wohnen. Konkret sollen auf Antrag von LH Anton Mattle und Pflegelandesrätin Cornelia Hagele die Tarife heuer durchschnittlich um rund zehn Prozent erhöht werden. Das entspricht einem Plus von 39,2 Millionen Euro für eine hochwertige Versorgungsqualität für alle Tiroler Pflegebedürftigen. Das Basisbudget von Land, Stadt Innsbruck und Gemeinden für die stationäre und mobile Pflege, Kurzzeit- und Tagespflege sowie Betreutes Wohnen beläuft sich für das Jahr 2024 auf rund 435 Millionen Euro.

„Die Tariferhöhung in der Pflege trägt dazu bei, den hohen Standard der Pflege und Betreuung für alle Pflegebedürftigen in Tirol sicherzustellen. Gleichzeitig ist sie die Grundlage für die Finanzierung der Tiroler Pflegelandschaft und den weiteren Ausbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Pflegeangebots im Rahmen des Strukturplans Pflege 2023-2033“, betont LH Mattle. Der Großteil der Tariferhöhungen entfällt mit 31 Millionen Euro auf die Alten- und Pflegeheime.

Tariferhöhung in Alten- und Pflegeheimen

Die Tarife im Bereich der stationären Langzeitpflege werden jährlich auf Basis von Personal- und Sachkosten errechnet. Bei den Personalkosten liegt die Erhöhung der Gehälter bei über neun Prozent. Damit werde man auch dem Grundsatz „Gleiches Geld für Gleiche Arbeit“ für alle Beschäftigten im privaten Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich (Sozialwirtschaft Österreich) nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz gerecht. Unter anderem wird auch anteilig das Klima- bzw. Jobticket miteinbezogen. Zudem werden die Sachkostenbeiträge aufgrund der Preissteigerungen bei Energie und Lebensmittel um rund 15 Prozent angehoben. „Die Erhöhung der Tarife stellt eine wichtige Investition dar, um auch künftig eine hochqualitative Pflege und Betreuung für alle Tirolerinnen und Tiroler zu gewährleisten und eine angepasste Entlohnung im öffentlichen und privaten Sektor in der Pflegelandschaft in Tirol sicherzustellen“, erläutert LRin Hagele.

Tariferhöhung mobile Pflege, Tagespflege und Betreutes Wohnen

Im Bereich der mobilen Pflege sollen im Jahr 2024 zusätzlich 6,5 Millionen Euro investiert werden. Dabei wird auch hier für die Erhöhung der Gehälter als Basis das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz angewendet. Zusätzlich wurde ein neuer Nachtstundensatz für den gehobenen Dienst und die Pflege(fach)assistenz berechnet, der von 22 bis 6 Uhr zur Anwendung kommt. Dabei werden auch die Wegzeiten dementsprechend um einen Nachttarif erweitert.

Die Normkostensätze in der Tagespflege werden um rund 1,5 Millionen Euro erhöht. Dabei wurde eine zusätzliche Steigerung bei den Sachkosten (Miete, Betriebskosten, Verpflegung, usw.) sowie die Steigerung der Gehälter ebenfalls nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz berücksichtigt.

Zudem werden die Tarife im Betreuten Wohnen erstmals seit 2019 um insgesamt 15 Prozent erhöht. Damit kommen weitere 200.000 Euro zum Gesamtbudget hinzu.

Anpassung der Fördersätze schafft Erleichterung

In den Bereichen Tagespflege und Betreutes Wohnen sowie in der Kurzzeitpflege sollen zudem auch die einkommensabhängigen Fördersätze angepasst werden. Diese gelten für jene, die untertags eine Tagespflegeeinrichtung besuchen, einen Kurzzeitpflegeplatz in Anspruch nehmen, beispielsweise während des Urlaubs der pflegenden Angehörigen, oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen leben. Ab 2024 können somit bis zu 90 Prozent der Normkostentarife gefördert werden. Dem Großteil der BesucherInnen der Tagespflege, des Betreuten Wohnens sowie der Kurzzeitpflege sollen durch Anpassungen künftig rund 70 Prozent der Kosten – anstatt bisher 65 Prozent – erstattet werden. „Mit der Anpassung der Fördersätze können wir direkt dort unterstützen, wo es gebraucht wird und entlasten damit nachhaltig die pflege- und betreuungsbedürftige Tiroler Bevölkerung sowie deren Angehörige“, betont die Landesrätin.