Angelobung der VizebürgermeisterInnen im Bezirk Imst

Vereidigung auf Bundes- und Landesverfassung

Die BürgermeisterInnen und die Bürgermeister-StellvertreterInnen haben vor dem Antritt ihres Amtes den Bezirkshauptleuten das Gelöbnis auf die Bundes- und Landesverfassung zu leisten. Im Rahmen eines Festaktes in der Hofburg in Innsbruck wurden die heuer gewählten GemeindechefInnen in Anwesenheit der Landesregierung bereits angelobt. Für 23 VizebürgermeisterInnen des Bezirks Imst fand dieser offizielle Festakt gestern, Donnerstag, in der Bezirkshauptmannschaft statt.

BH Eva Loidhold betont im Rahmen der Angelobung: „Die Herausforderungen in der Gemeindepolitik sind äußerst vielfältig. Ich bedanke mich bei allen Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeistern, dass sie die Verantwortung übernehmen, ihre Gemeinden in den kommenden sechs Jahren mitzugestalten. Es gilt auch in Zukunft, wichtige Projekte im Sinne der Bevölkerung umzusetzen, um die hervorragende Lebensqualität in den Gemeinden unseres Bezirks zu erhalten und stetig weiter zu verbessern. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen viel Erfolg.“

Drei Gemeinden mit zwei Stellvertretern

In Gemeinden mit höchstens 1.000 EinwohnerInnen ist laut Tiroler Gemeindeordnung ein/e Bürgermeister-StellvertreterIn zu wählen. In Kommunen mit mehr als 1.000 und höchstens 5.000 EinwohnerInnen können, in Gemeinden mit mehr als 5.000 EinwohnerInnen hingegen müssen zwei Bürgermeister-StellvertreterInnen gewählt werden. Im Bezirk Imst haben neben der Bezirkshauptstadt auch die Gemeinden Umhausen und Längenfeld jeweils zwei stellvertretende Bürgermeister.

Von den insgesamt 24 Gemeinden im Bezirk Imst fand in zwei – Sölden und Rietz – die konstituierende Sitzung des Gemeinderates mit der Wahl der VizebürgermeisterInnen noch nicht statt. Die Vizebürgermeister der Gemeinden Silz und Tarrenz konnten bei der gestrigen Angelobung nicht teilnehmen und werden zeitnah angelobt.