Durchführung der Wilduntersuchung gem. § 27 (3) LMSVG
Die von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Amtstierarzt, gem. § 27 (3) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ausgestellten Befugnisse zur Durchführung der Erstuntersuchung von in freier Wildbahn erlegtem Wild laufen mit 31.03.2016 aus.
Aus diesem Grund wurde vom Amtstierarzt des Bezirkes Innsbruck in Absprache mit dem Bezirksjägermeister eine Informationsveranstaltung organisiert, wobei der Besuch dieser Veranstaltung als Voraussetzung für eine Weiterbestellung für die nächsten 5 Jahre dient.