Gewerbeordnung novelliert
Die wesentlichen Eckpunkte der Novelle lauten:
- Liberalisierung von Gewerben
- Verfahrenskosten senken und Verfahren beschleunigen
Die Gewerbeordnung kennt künftig nur mehr reglementierte und freie Gewerbe und schafft die Teilgewerbe ab.
Es wird weiters eine Gewerbelizenz eingeführt, mit der das Recht zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit begründet wird: Als Berechtigungsnachweis wird eine digitale Gewerbelizenz geschaffen.
Ergänzende Leistungen aus anderen Gewerben sind bis zu einer Obergrenze von 30 Prozent des Jahresumsatzes zulässig, wobei für ergänzende Leistungen aus reglementierten Gewerben eine Grenze bei höchstens 15 Prozent pro Auftrag gezogen wird.
Der Anspruch auf und der Zugang zu nichtamtlichen Sachverständigen werden erleichtert. Der Regelfall bleibt jedoch - insbesondere aus Kostengründen - die Beiziehung eines Amtssachverständigen.
Emissionsneutrale Änderungen können ohne Anzeigeverfahren vorgenommen werden, es genügt eine betriebsinterne Dokumentation.
Die einheitlich vorgesehene Gebührenbefreiung ermöglicht einen diesbezüglich freien Zugang zur Gewerbeberechtigung.
Im Betriebsanlagenverfahren fallen in Zukunft lediglich Barauslagen und Kommissionsgebühren an.