Jagdkarte - Jagdgastkarte
Ausstellung der Tiroler Jagdkarte
Für die Ausstellung der Tiroler Jagdkarte ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Hat dieser keinen Hauptwohnsitz in Tirol, so ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller die Jagd ausüben will.
Voraussetzungen für die Erlangung der Tiroler Jagdkarte
1. Vollendetes 18. Lebensjahr
2. ausreichend haftpflichtversichert
3. jagdlich geeignet:
Der Nachweis der jagdlichen Eignung kann erbracht werden durch Vorlage
- eines Zeugnisses über die mit Erfolg abgelegte Jungjägerprüfung innerhalb Österreichs
- eines Zeugnisses über die in einem anderen Bundesland mit Erfolg abgelegte Jagdprüfung,
- einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes,
- einer für das vorige Jagdjahr gültigen Tiroler Jagdkarte, die nicht rechtzeitig verlängert wurde (§ 27 Abs. 3),
- von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller während der letzten zehn Jahre wenigstens durch drei aufeinanderfolgende Jahre eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes besessen hat
- Erste-Hilfe-Nachweis im Ausmaß von mind. 6 Stunden (nicht älter als 10 Jahre) oder österreichischer Führerschein, bei dem die Ersterteilung der Klasse B nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
- 1 Foto
- Kosten von € 141,75
- *€ 91,75 (= Mitgliedsbeitrag und Jagdhaftpflichtversicherung, die an den Tiroler Jägerverband überwiesen werden)
- *€ 50,-- (Verwaltungsabgabe)
Die Einzahlung der Prämie für die Jagdhaftpflichtversicherung beim Tiroler Jägerverband muss bis spätestens 30. Juni des aktuellen Jagdjahres erfolgen. Die Jagdkarte ist nur zusammen mit dem Nachweis der Einzahlung gültig. Nach dem 30. Juni muss die Jagdhaftpflichtversicherung bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde eingezahlt werden, wobei sich die Kosten um € 50,-- Verwaltungsabgabe erhöhen.
Verlängerung der Tiroler Jagdkarte
Eine für das abgelaufene Jagdjahr gültig gewesene Tiroler Jagdkarte erlangt für das jeweils unmittelbar folgende Jagdjahr mit dem Zeitpunkt der Einzahlung der Prämie für die Jagdhaftpflicht-versicherung beim Tiroler Jägerverband ihre Gültigkeit, wenn die Prämie bis spätestens 30. Juni dieses Jahres einlangt bzw. wenn die Jagdkarte nach dem 30. Juni behördlich verlängert wird (Mehrkosten von € 50,-).
Formulare:
Antrag auf Ausstellung einer Tiroler Jagdkarte .pdf
Jagdgastkarten - Verzeichnis .xls