Angelobung der VizebürgermeisterInnen im Bezirk Innsbruck-Land

Vereidigung auf Bundes- und Landesverfasssung

Die BürgermeisterInnen und die Bürgermeister-StellvertreterInnen haben vor dem Antritt ihres Amtes den Bezirkshauptleuten das Gelöbnis auf die Bundes- und Landesverfassung zu leisten. Im Rahmen eines Festaktes in der Hofburg in Innsbruck wurden die heuer gewählten GemeindechefInnen in Anwesenheit der Landesregierung bereits angelobt. Für die VizebürgermeisterInnen des Bezirks Innsbruck-Land fand dieser offizielle Festakt diese Woche im Beisein von Gemeindereferent LR Johannes Tratter und Bezirkshauptmann Michael Kirchmair im Landhaus zwei in Innsbruck statt.

„Die Gemeinden sind das Fundament unseres Landes. Ein großes Dankeschön gilt all jenen, die bereit sind, für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger zu arbeiten – allen voran auch den Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeistern im Bezirk Innsbruck-Land. Als Gemeindereferent ist mir dabei der laufende und persönliche Austausch mit den Gemeinden stets ein großes Anliegen, um die gute Partnerschaft von Land und Gemeinden auch in Zukunft zu erhalten und zu verbessern“, so LR Tratter.

BH Kirchmair betont im Rahmen der Angelobung: „Die Herausforderungen in der Gemeindepolitik sind äußerst vielfältig. Ich bedanke mich bei allen Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeistern, dass sie die Verantwortung übernehmen, ihre Gemeinden in den kommenden sechs Jahren mitzugestalten. Es gilt auch in Zukunft, wichtige Projekte im Sinne der Bevölkerung umzusetzen, um die hervorragende Lebensqualität in den Gemeinden unseres Bezirks zu erhalten und stetig weiter zu verbessern. Ich freue mich auf eine enge Zusammenarbeit und wünsche Ihnen für die sechsjährige Funktionsdauer bis 2028 viel Erfolg.“

Elf Gemeinden mit je zwei StellvertreterInnen

In Gemeinden mit höchstens 1.000 EinwohnerInnen ist laut Tiroler Gemeindeordnung ein/e Bürgermeister-StellvertreterIn zu wählen. In Kommunen mit mehr als 1.000 und höchstens 5.000 EinwohnerInnen können, in Gemeinden mit mehr als 5.000 EinwohnerInnen hingegen müssen zwei Bürgermeister-StellvertreterInnen gewählt werden. Im Bezirk Innsbruck-Land haben die Gemeinden Absam, Axams, Fulpmes, Hall, Neustift, Rum, Telfs, Volders, Völs, Wattens sowie Zirl zwei stellvertretende BürgermeisterInnen.

In Matrei am Brenner fand die konstituierende Sitzung des Gemeinderates mit der Wahl der VizebürgermeisterInnen noch nicht statt.