BürgermeisterIn-Neuwahl: Sellrain wählt am 26. Februar 2023

Stichtag für Neuwahl auf 30. November 2022 festgelegt

  • Wahlkarten können ab sofort beantragt werden
  • Antrag auf fliegende Wahlkommission bis Freitag, 24. Februar 2023, möglich

364 Tage nach der Tiroler Gemeinderats- und BürgermeisterInnen-Wahlen wird in der Gemeinde Sellrain neu gewählt: Nach dem Wechsel des bisherigen Bürgermeisters Georg Dornauer in die Tiroler Landesregierung findet am Sonntag, 26. Februar 2023, die Neuwahl der/des Sellrainer BürgermeisterIn statt. Im Rahmen der Ausschreibung der Neuwahl durch die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Stichtag auf Mittwoch, 30. November 2022, festgelegt. Dieser bestimmt viele weiteren Fristen rund um die Wahl. Kann am Wahlsonntag kein/e KandidatIn eine absolute Mehrheit an Stimmen erreichen, kommt es am Sonntag, 12. März 2023, zu einer Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten BürgermeisterkandidatInnen.

Wer ist wahlberechtigt?

Für die BürgermeisterIn-Neuwahl wahlberechtigt sind alle UnionsbürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl, also am 26. Februar 2023, das 16. Lebensjahr vollendet sowie zum Stichtag, 30. November 2022, ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Sellrain haben. Nicht wahlberechtigt sind jene BürgerInnen, deren Aufenthalt in der Gemeinde offensichtlich nur vorübergehend ist oder die durch ein Urteil eines inländischen Gerichtes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigte können nur in jenem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Das Wählerverzeichnis für die BürgermeisterIn-Neuwahl in der Gemeinde Sellrain liegt von Dienstag, 20. Dezember 2022, bis Dienstag, 27. Dezember 2022, zur öffentlichen Einsicht in der Gemeinde auf. Berichtigungsanträge gegen das Wählerverzeichnis können ebenfalls bis Dienstag, 27. Dezember 2022, bei der Gemeinde eingebracht werden. Die genaue Anzahl der Wahlberechtigten steht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses fest.

Wahlvorschläge für die BürgermeisterIn-Neuwahl können ab dem Stichtag, 30. November 2022, bis 27. Jänner 2023 eingebracht werden. Endgültig werden die Wahlvorschläge bis 8. Februar 2023 geprüft und am Tag darauf kundgemacht.

Wahlkarten können ab sofort bis 24. Februar 2023 beantragt werden

Mit der Ausschreibung der BürgermeisterIn-Neuwahlen können Wahlberechtigte, die am Wahltag aus gesundheitlichen Gründen, wegen Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen voraussichtlich verhindert sein werden, bereits jetzt Wahlkarten bei der Gemeinde Sellrain beantragen. Die Beantragung der Wahlkarten bei der Gemeinde ist sowohl schriftlich bis Mittwoch, 22. Februar 2023, als auch persönlich im Gemeindeamt bis Freitag, 24. Februar 2023, 14 Uhr, möglich. Alternativ kann auch eine mit Vollmacht beauftragte Person die Wahlkarte bis Freitag, 24. Februar 2023, 14 Uhr, im Gemeindeamt übernehmen.

Ausgestellt werden die Wahlkarten nach Abschluss der Wahlvorschläge, voraussichtlich ab Mitte Februar. In der Gemeinde einlangen müssen die Wahlkarten entweder postalisch oder durch persönliche Abgabe bis Freitag, 24. Februar 2023. Alternativ können sie auch am Wahltag im zuständigen Wahllokal abgegeben werden.

Fliegende Wahlkommission

Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es zudem eine Sonderwahlbehörde, die sogenannte fliegende Wahlkommission. Diese kommt direkt in das Haus oder die Wohnung der/des Wahlberechtigten. Ein Antrag für die Sonderwahlbehörde muss schriftlich oder mündlich bis spätestens Freitag, 24. Februar 2023, 14 Uhr, in der Gemeinde Sellrain erfolgen.