Verkehrsmaßnahmen in Schönberg, Mutters und Natters

Mehrere Straßenbauarbeiten in den kommenden Wochen

  • Umfangreiche Kanalsanierung in Mutters zwischen MPreis und Bahnhof
  • Schönberg: Asphaltierungsarbeiten auf der B 182 Brennerstraße im Bereich „Graslboden“
  • Kanalarbeiten der IKB im Bereich Kreisverkehr Mutters/Natters
  • Geänderte Verkehrsführungen und Sperren notwendig

Aufgrund von mehreren Straßenbauvorhaben in den Gemeinden Schönberg, Mutters und Natters (Bezirk Innsbruck-Land) informiert das Land Tirol über kommende notwendige Verkehrsmaßnahmen:

In der Gemeinde Mutters werden umfangreiche Kanalsanierungen auf der L 227 Innsbrucker Straße im Bereich MPREIS bis Bahnhof Mutters durchgeführt. Die Bauzeit wird von 18. September 2023 bis voraussichtlich Mitte Dezember andauern. Der Verkehr wird in dieser Zeit im gesamten Baustellenbereich als Einbahn in Fahrtrichtung Dorfzentrum geführt. Bei einer Fahrt in Richtung Innsbruck ist ein Ausweichen über Natters möglich.

Im Zeitraum zwischen 4. September und 2. Oktober 2023 kommt es auf der B 182 Brennerstraße zwischen Stephansbrücke und Auffahrt Schönberg im Stubaital – Bereich „Graslboden“ – für zwei Wochen jeweils von Montag bis Freitag zu einer Sperre in beide Fahrtrichtungen. Die Umleitung erfolgt über die A 13 Brenner Autobahn und über Ellbögen auf der L 38 Ellbögener Straße. Auch RadfahrerInnen können über die Gemeinde Ellbögen ausweichen.

Zudem kommt es von Ende August bis voraussichtlich Anfang Oktober im Bereich Kreisverkehr Mutters/Natters aufgrund von Anschlussarbeiten des „Stubaital-Kanals“ der IKB (Innsbrucker Kommunalbetriebe) zu folgenden Verkehrseinschränkungen:

  • Vom 30. August 2023 bis 17. September 2023 wird die Auffahrt Natters als Einbahnstraße Richtung Natters geführt. Die Auffahrt Mutters bleibt in beide Fahrtrichtungen offen.
  • Vom 18. September 2023 bis voraussichtlich 8. Oktober 2023 wird die Auffahrt Mutters als Einbahnstraße Richtung Mutters geführt. Die Auffahrt Natters bleibt in beiden Fahrtrichtungen offen.
  • Der öffentliche Personennahverkehr bleibt unbeeinträchtigt aufrecht.

Die betroffenen AnrainerInnen werden seitens der Gemeinden informiert.