Wasserrecht
Das Wasserrecht ist bundeseinheitlich geregelt und wird in Tirol im Wesentlichen von den Bezirksverwaltungsbehörden und vom Landeshauptmann als Wasserrechtsbehörden in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Wasserwirtschaft vollzogen.
Es enthält ein umfangreiches Instrumentarium zur wasserwirtschaftlich sinnvollen Regelung verschiedenster Wasserbenutzungen, zur Gewässerreinhaltung und zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Hochwässern.
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Formulare und Leitfäden:
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