Amts-Öffnungszeiten am Faschingsdienstag

Ämter der Tiroler Landesregierung haben am 1. März bis 12 Uhr geöffnet

  • Amtsgeschäfte sollen weiterhin vorwiegend digital erledigt werden

Am Faschingsdienstag, der dieses Jahr auf den 1. März fällt, haben alle Ämter der Tiroler Landesregierung und damit auch die Bezirkshauptmannschaften bis 12 Uhr geöffnet. Am Nachmittag bleiben sie – mit Ausnahme von Schicht- und Journaldiensten – geschlossen.

Für einen sicheren Parteienverkehr

Nach wie vor gilt für alle Ämter der Tiroler Landesregierung: Anliegen sollen vorzugsweise telefonisch oder online vorgebracht werden. In den meisten Bezirkshauptmannschaften sind persönliche Termine nur nach Vereinbarung möglich. Die genauen Öffnungszeiten finden sich auf den jeweiligen Websites der Bezirkshauptmannschaften, die auf www.tirol.gv.at unter „Bezirke & Gemeinden“ aufgelistet sind. Darüber hinaus gilt es die aktuellen Regelungen in Bezug auf das Coronavirus zu berücksichtigen, wie das derzeit verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske in Amtsgebäuden. BürgerInnen werden außerdem gebeten, sich die Hände an den bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern zu desinfizieren und den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten.