Erwachsenenbildung
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Jahressubvention, Projektförderungen
- Lehrgänge im Bereich der Basisbildung/Grundkompetenzen sowie zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen (Art. 15a Vereinbarung Bund/Länder)
Formulare:
Verwenden Sie die regulären Formulare:
- Kultur - Förderantrag allgemein (Onlineformular)
- Förderantrag Basisbildung / Nachholen von Pflichtschulabschlüssen
oder stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Digital Service Tirol-Plattform und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statusübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zur Digital Service Tirol-Plattform, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter Digital Service Tirol | Land Tirol.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
- Kulturförderungsrichtlinie
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
- Richtlinie Erwachsenenbildung
- weitere Rechtsgrundlagen
Linktipps:
- Tiroler Bildungsinstitut Grillhof
- Tiroler Bildungsinstitut Medienzentrum
- Bundesinstitut für Erwachsenenbildung
- Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung
- WIFI Tirol
- BFI Tirol
- Katholische Erwachsenenbildung
- Tagungshaus Wörgl
- Volkshochschule Tirol
- Bildungshaus Osttirol
- Tiroler Bildungsforum
- Katholisches Bildungwerk Tirol
- Ländliches Fortbildungszentrum
- Haus der Begegnung
- "Weiter Bildungs Akademie"
- Kulturinitiativen
Kontakt Förderangelegenheiten:
MMag. Dr. Melanie Wiener, MAS
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3750
E-Mailkultur@tirol.gv.at