Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Jahressubvention, Projektförderungen
- Lehrgänge im Bereich der Basisbildung/Grundkompetenzen sowie zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen (Art. 15a Vereinbarung Bund/Länder)
Formulare:
- Kultur - Förderantrag allgemein (Onlineformular)
- Förderantrag Basisbildung: Nachholen von Hauptschulabschlüssen
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
Kontakt Förderangelegenheiten:
MMag. Dr. Melanie Wiener, MAS
tiris-Standort Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck Österreich
Telefon work+43 512 508 3751
faxFax +43 512 508 743755
E-Mail kultur@tirol.gv.at