Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
Museen, Archive:
- Inventarisierung und wissenschaftliche Aufarbeitung der Sammlungen
- Projekte zur Verbesserung der Vermittlung, der Vertriebs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Sonderausstellungen
- Kooperationsprojekte
- Verbesserung der Museumsausstattung
- Ausstellungs- und Bestandskataloge
- Restaurierung und Ergänzung von Sammlungsgut
Wissenschaft:
- Publikationen, Projekte
- Veranstaltungen, Tagungen
- Forschungsstipendien (außerhalb des Regelstudiums)
- Auslandaufenthalte mit Tirolbezug
Formular:
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
Sonderrichtlinien:
Kontakt Förderangelegenheiten:
Monika Parger
tiris-Standort Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck Österreich
Telefon work+43 512 508 3758
faxFax +43 512 508 743755
E-Mail kultur@tirol.gv.at