Musik
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- musikalische Institutionen (Vereine, Verbände)
- Konzertveranstaltungen, Festivals und Musikveranstaltungen nicht kommerzieller Art
- Produktion von Tonträgern
- Kompositionen mit Uraufführungsgarantie
- musikalische Aus- und Weiterbildung
Musikkapellen
Ansuchen werden über den Landesverband der Blasmusikkapellen abgewickelt
- Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör
- Anschaffungs- und Reparaturkosten von Musikinstrumenten
- Einríchtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke)
- Jahrestätigkeit des Blasmusikverbandes Tirol
Chöre
Ansuchen werden über den Chorverband Tirol abgewickelt
- Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör
- Einrichtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke)
- Jahrestätigkeit des Chorverbandes Tirol
Formular:
Verwenden Sie das reguläre Onlineformular Kultur - Förderantrag allgemein oder
stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Digital Service Tirol-Plattform und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statusübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zur Digital Service Tirol-Plattform, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter Digital Service Tirol | Land Tirol.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
Linktipps:
Kontakt Förderangelegenheiten:
Christian Gassl
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3764
E-Mailkultur@tirol.gv.at