Scientist in Residence
Ein transdisziplinäres Praxisprogramm zur Professionalisierung der Museumsarbeit in Tirol
Was bedeutet Scientist in Residence?
Das Programm “Scientist in Residence” bringt Studierende und Tiroler Museen zusammen. Im Rahmen eines fachlich begleiteten Projekts wenden die Studierenden ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten an und bearbeiten ein klar definiertes, museal relevantes Praxisprojekt. Im Mittelpunkt stehen dabei der Ausbildungszweck und die praktische Anwendung der Studieninhalte.
Ab Herbst 2026 startet das Scientist in Residence-Programm als neues Kooperations- und Praxisformat an der Schnittstelle von Wissenschaft und Tiroler Museumslandschaft. Das Programm wurde von der Servicestelle für Museen und regionale Kulturarbeit konzipiert und steht in Verbindung mit der Ringvorlesung “Museum im Werden” im Wintersemester 2026/27.
Das Scientist in Residence-Programm verfolgt zwei zentrale Ziele:
- Einerseits ermöglicht es Studierenden, praktische Erfahrungen zu sammeln, ihre fachlichen Kompetenzen anzuwenden und sich gezielt auf spätere Tätigkeiten in musealen Berufsfeldern vorzubereiten.
- Und andererseits unterstützt es die Professionalisierung der Museumsarbeit in Tirol durch die qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeit von Studierenden im Museum.
In der ersten Pilotphase richtet sich das Programm an Studierende der Empirischen Kulturwissenschaften (BA und MA) und der Archäologien (BA und MA) der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, da in diesen Studienbereichen die curricularen Voraussetzungen für eine Praxisanrechnung – “Wahlmodul: Praxis” im Umfang von 240 Stunden – bereits gegeben sind. Eine Teilnahme von Studierenden anderer einschlägiger Studienrichtungen ist möglich, sofern die curriculare Anerkennung mit der zuständigen universitären Stelle geklärt wird.
Wissenschaft trifft Museumspraxis
In der Pilotphase können zehn Museen eine Projektskizze einreichen. Gleichzeitig stehen zehn Praxisplätze für Studierende zur Verfügung. Die Museumsservicestelle prüft die eingereichten Projekte gemeinsam mit tiMus und bringt Museen und Studierende zusammen.
Für Museen: Praxisplatz anbieten (Formular folgt in Kürze)
Für Studierende: Praxisplatz suchen (Formular folgt in Kürze)
Bewerbungen sind laufend möglich, bis alle zehn Plätze vergeben sind. Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte direkt an johanna.boehm@tirol.gv.at.
Das Wichtigste in Kürze
| Umfang | 240 Stunden |
| Output | wissenschaftlicher Beitrag im Museum und Arbeitsbericht |
| Anrechnung | 10 ECTS |
| Vergütung | Taschengeld oder sonstige Vergütung sowie Bereitstellung einer Unterkunft oder Unterstützung bei deren Organisation |
| Förderung | bis zu 80 % des tatsächlich ausbezahlten Taschengeldes oder einer sonstigen Vergütung von max. € 1.400 |
| Koordination | Museumsservicestelle in Kooperation mit tiMus |
Rahmenbedingungen
Dauer und Umfang
Das Scientist in Residence-Programm umfasst grundsätzlich 240 Stunden, die der curricularen Einordnung dienen. Die konkrete zeitliche Einteilung wird zwischen dem Museum bzw. der Trägerinstitution und der:dem Studierenden vereinbart und kann geblockt oder über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgen. Die Studierenden sind dafür verantwortlich, die curricularen Voraussetzungen vorab zu prüfen, die erforderliche Genehmigung vor Praktikumsbeginn einzuholen und die spätere Anerkennung zu beantragen.
Voraussetzung
Das Praxisprojekt soll fachlich anspruchsvoll, museal relevant und innerhalb von 240 Stunden realistisch bearbeitbar sein. Im Vordergrund stehen der Ausbildungszweck, die fachliche Begleitung und die praktische Anwendung der Studieninhalte. Reine Routinearbeiten oder die Abdeckung des laufenden Personalbedarfs sind nicht vorgesehen. Das Museum stellt eine fachlich qualifizierte Betreuung sicher und ermöglicht eine strukturierte Einschulung, regelmäßige Rückmeldungen sowie den Zugang zu den erforderlichen Arbeitsmitteln und fachlichen Ressourcen.
Zentraler Bestandteil des Programms ist eine schriftliche Vereinbarung, die vor Beginn des Scientist in Residence-Programms zwischen dem Museum bzw. der Trägerinstitution und der:dem Studierenden abgeschlossen werden soll. Diese Vereinbarung kann umfassen:
- eine Beschreibung der Praxis- und Projektinhalte,
- die Ausbildungs- und Lernziele,
- die vorgesehenen Arbeitsschritte,
- das angestrebte Praxis- oder Projektergebnis (z. B. Inventarisierung einer Teilsammlung, Erstellung eines Newsletterkonzepts oder Social Media-Auftritts, Recherchetätigkeiten, Mithilfe bei Ausstellungsplanung oder -vorbereitung, Entwurf eines Vermittlungs- oder Kommunikationskonzepts etc.),
- den zeitlichen Rahmen
- und die Betreuungsstruktur.
Vergütung
Als Anerkennung für die im Rahmen des Scientist in Residence-Programms geleistete qualifizierte Arbeit wird außerhalb eines Arbeitsverhältnisses die freiwillige Leistung einer Vergütung im Sinne eines Taschengeldes ausdrücklich empfohlen.
Die Abteilung Kultur des Landes Tirol fördert nach Maßgabe der geltenden Förderungsrichtlinien bis zu 80 % des tatsächlich ausbezahlten Taschengeldes oder einer sonstigen Vergütung von max. € 1.400; die Förderung beträgt somit höchstens € 1.120. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Unterkunft
Analog zum Artist in Residence-Gedanken wird den teilnehmenden Museen empfohlen – sofern erforderlich – eine Unterkunft für die Studierenden bereitzustellen oder diese gemeinsam mit der Gemeinde beziehungsweise regionalen Partnern zu organisieren. Dies ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Programm. Eine möglichst kostenfreie oder kostengünstige Unterkunft kann jedoch einen wichtigen Anreiz schaffen, damit Studierende auch Praxisprojekte in Museen außerhalb des Zentralraums Innsbruck und in entlegeneren Regionen Tirols übernehmen können.
Wissenschaftlicher Output
Am Ende des Scientist in Residence-Programms steht ein fachlich nachvollziehbares Ergebnis in Form eines Arbeitsberichts, der den curricularen Anforderungen der jeweiligen Studienrichtung zu entsprechen hat.
Der Arbeitsbericht soll das Museum und den institutionellen Rahmen beschreiben, die Aufgabenstellung und die durchgeführten Tätigkeiten darstellen, die methodische Vorgehensweise reflektieren, die Ergebnisse dokumentieren und diese im Hinblick auf museologische Fragestellungen kritisch einordnen. Zudem soll der Bericht eine persönliche Reflexion der erworbenen Kompetenzen enthalten.
Beizulegen ist dem Bericht die vom Museum unterzeichnete Bestätigung über die geleisteten 240 Stunden und die tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten.
Der Arbeitsbericht wird übermittelt an:
- die zuständige universitäre Stelle (zur Anerkennung der ECTS),
- das aufnehmende Museum,
- die Abteilung Kultur/Museumsservicestelle.
Der wissenschaftliche Output steht dem Museum sowie dem Land Tirol zur Verfügung und kann – nach Rücksprache – für weitere Projekte, Publikationen oder interne Entwicklungsprozesse genutzt werden.
Rolle des Landes Tirol
Die Abteilung Kultur des Landes Tirol unterstützt das Programm durch Bewerbung, Information, Vermittlung und mögliche Förderung. Das Land Tirol ist weder Praktikums- noch Arbeitgeber. Durch Bewerbung und Vermittlung entsteht keinerlei Vertragsverhältnis mit dem Land Tirol.