Gebührenbefreiung bei Gewerbeverfahren
Die Novelle zur Gewerbeordnung bringt eine finanzielle Erleichterung für Unternehmer/innen bei sämtlichen Verfahren im Gewerberecht.
So entfällt die Entrichtung von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes für alle Gewerbeanmeldungen, Umgründungen, Geschäftsführerbestellungen usw. aber auch im Betriebsanlagenverfahren wie bei Neugenehmigungen, Änderungsgenehmigungen und Anzeigeverfahren. Die Vorlage einer Bestätigung der Neugründung (ausgestellt durch die Wirtschaftskammer) ist für eine Gebührenbefreiung daher nicht mehr erforderlich. Alle Gewerbeverfahren können so direkt über die Abteilung Gewerbe & Wirtschaft der Bezirkshauptmannschaft Landeck abgewickelt werden.