Ehrenamtscharta
Die „Ehrenamtscharta Tirol“ formuliert Grundsätze, Zielsetzungen und Verantwortlichkeiten zur Förderung des Ehrenamtes und des freiwilligen Engagements und wird von Land Tirol, Gemeinden, Verbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren getragen. Die Ehrenamtscharta ist integrierender Bestandteil dieses Regierungsantrages und bildet den Rahmen für die Umsetzung des Jahres des Ehrenamtes und freiwilligen Engagements 2026.
Hier der Link zum Downloaden: Ehrenamtscharta
1. Grundsätze des Ehrenamts und des freiwilligen Engagements
■ Ehrenamt und freiwilliges Engagement sind freiwillig, unentgeltlich und dienen dem Gemeinwohl.
■ Ehrenamt und freiwilliges Engagement leben von Eigenverantwortung, Mitgestaltung und Solidarität.
■ Ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten im formellen und informellen Rahmen bringen unverzichtbare Leistungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen.
2. Wertschätzung und Anerkennung
■ Ehrenamt und freiwilliges Engagement werden öffentlich sichtbar gemacht und gesellschaftlich gewürdigt.
■ Landesweit werden Formate zur Anerkennung gefördert.
■ Persönliche Entwicklung durch freiwilliges Engagement wird anerkannt.
3. Gute Rahmenbedingungen
■ Die Landesregierung setzt sich dafür ein, rechtliche und organisatorische Hürden für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement abzubauen.
■ Vereine und Verbände bekennen sich zu klaren und fairen Strukturen im Umgang mit Ehrenamtlichen.
■ Der Zugang zu Weiterbildung, Versicherungsschutz und infrastruktureller Unterstützung wird gemeinsam gestärkt.
4. Förderung der Beteiligung
■ Ehrenamt und freiwilliges Engagement sollen für alle Generationen, Geschlechter und Menschen unterschiedlicher Herkunft zugänglich sein.
■ Junge Menschen sollen frühzeitig – insbesondere über Schulen und Jugendorganisationen – durch Vermittlung des gesellschaftlichen Mehrwerts für freiwilliges Engagement ermutigt und befähigt werden.
■ Das informelle Ehrenamt und alle Formen des freiwilligen Engagements – auch digital oder projektbezogen – werden anerkannt, unterstützt und gestärkt.
5. Zusammenarbeit und Austausch
■ Landesregierung, Gemeinden, Verbände und Vereine arbeiten in der Förderung des Ehrenamts und des freiwilligen Engagements partnerschaftlich zusammen.
■ Der Dialog mit ehrenamtlich und freiwillig Engagierten wird institutionalisiert.
■ Gute Praxisbeispiele und Erfahrungen werden landesweit gesichert, geteilt und multipliziert.
6. Nachhaltige Unterstützung
■ Es wird eine koordinierende Landesstelle für Ehrenamt und freiwilliges Engagement eingerichtet.
■ Die Ehrenamtsförderung wird im Landesbudget fortgeschrieben, wobei die Ehrenamtscharta regelmäßig evaluiert und angepasst wird.
■ Zur Erhaltung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements bedarf es professioneller Strukturen, die von hauptberuflich tätigen Personen getragen werden. Diese Strukturen gilt es abzusichern und zu unterstützen.

