Einen Verein gründen
Für eine Vereinsgründung sind mindestens zwei Personen erforderlich, die in der Regel bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder bei dem Stadtmagistrat das Ansuchen stellen. Dort erhalten Sie auch Musterstatuten und andere Unterstützung.
Neben den Vereinen gibt es auch Zweigvereine oder Zweigstellen (auch Sektionen genannt), Genossenschaften oder Arbeitsgemeinschaften, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Ihre nach dem Vereinssitz zuständige Behörde wird Sie beraten!
Kontakte der zuständigen Behörden (Bezirkshauptmannschaften und Stadtmagistrat)