Haftung und Versicherung
Vereinshaftung, Haftung der Leitungsorgane und Vereinsmitglieder
Haftung bedeutet die rechtliche Verantwortung für eigenes Handeln oder Unterlassen. Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vermögen für seine Verbindlichkeiten. Eine persönliche Haftung von Vereinsorganen oder Mitgliedern besteht nur in Ausnahmefällen, etwa aufgrund gesetzlicher Vorschriften, persönlicher Verpflichtungen oder bei Verwaltungsstrafen. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Haftung.
Für vorsätzliches Handeln sowie verhängte Strafen besteht kein Versicherungsschutz; die betroffene Person haftet in diesen Fällen persönlich. Ob der Verein Strafgelder für Organe oder Mitglieder im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit übernehmen kann, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden. Dies gilt ebenso für mögliche Ersatzansprüche des Vereins gegenüber seinen Organen.
Vereinsorgane sind verpflichtet, ihre Aufgaben sorgfältig auszuüben. Verletzen sie gesetzliche oder in den Statuten festgelegte Pflichten, haften sie dem Verein für den daraus entstandenen Schaden. Dasselbe gilt für Rechnungsprüfer*innen. Sind diese unentgeltlich tätig, haften sie grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern keine abweichende Vereinbarung oder Statutenregelung besteht.
In welchen Fällen Vereinsorgane schadenersatzpflichtig werden können und weitere Informationen finden Sie hier: Bundeskanzleramt Österreich: Haftung von Vereinen
Versicherung Verein
Die Tätigkeiten, die in den (aktuellen!) Vereinsstatuten angeführt sind, können versichert werden.
In Tirol gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Vereinsversicherung, die oft über Dachverbände, spezielle Sportversicherungen oder regionale Anbieter realisiert werden.
Jeder Verein sollte versichert sein. Es empfiehlt sich zumindest den Abschluss einer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung und einer Unfallversicherung.
Das Land Tirol bietet subsidiär in vielen Fällen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich und freiwillig engagierte Personen, falls andere Versicherungen nicht greifen. Im Jahr des Ehrenamtes werden Verbesserungen im Bereich der Haftpflicht- und Unfallversicherung angestrebt. Zudem wird an einem Schutzschirm für Ehrenamtliche und Freiwillige gearbeitet.