Einfachere und schnellere Verfahren zur Genehmigung von Energiespeichern – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“
Die neu vorgestellten Maßnahmen für „TIROL 2050 energieautonom“ sehen im Sinne des Tirol Konvents, dem Weiterentwicklungsprozess der Landesverwaltung, auch Schritte zur Vereinfachung und Entbürokratisierung von Verfahren im Energiesektor vor. Teil dessen ist die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung aller relevanten landesgesetzlichen Vorgaben. Ziel ist vor allem die Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren. Dort, wo fachlich und rechtlich vertretbar, sollen zudem Bewilligungspflichten reduziert werden. Vereinfachung gibt es insbesondere im Bereich der Energiespeicher: Das bereits existierende Verfahrenshandbuch für Batteriespeicheranlagen soll überarbeitet und weiterentwickelt werden, damit Verfahren einfacher und schneller abgeschlossen werden können. Interessierte erfahren außerdem, welche Schritte bei einem Verfahren zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage zu berücksichtigen sind. Zugleich soll ein Musterablauf für die Genehmigung von Batteriespeicheranlagen/Großspeicherbatterien durchgeführt werden. Dabei sollen rechtliche Grundsatzfragen geklärt und so weitere Verfahren in dieser Rechtsmaterie schneller umgesetzt werden können. „Wir wollen fördern, was die Energiewende voranbringt, und gleichzeitig Hürden abbauen. Wer in erneuerbare Energie und Energieeffizienz investiert, soll in Tirol möglichst rasch ins Tun kommen. Daher setzen wir auch hier voll auf den Tirol Konvent, bauen Bürokratie ab und vereinfachen Verfahren“, betont LHAnton Mattle.