27. Sitzung der XVII. Gesetzgebungsperiode

Zeit: 6. bis 8. Oktober 2021 (8. Oktober 2021 – Reservetag)

Ort: Landtagssitzungssaal, Altes Landhaus, 2. Stock, Innsbruck

 

Erster Sitzungstag: Mittwoch, 6. Oktober 2021

10:00 Uhr – Eröffnung der Sitzung; Fragestunde

anschließend - Mitteilung des Einlaufes durch die Präsidentin (Schriftliche Anfragen, AnträgeStellungnahmen zu Beschlüssen, Anfragebeantwortungen, Andere Einlaufstücke)

danach – Eingang in die Tagesordnung (Achtung – kurzfristige Änderungen möglich, da diese von der Präsidentin umgestellt werden kann, einzelne Tagesordnungspunkte gemeinsam behandelt werden bzw. Dringlichkeitsanträge aufgenommen werden können)

ca. 13:00 bis 14:30 Uhr - Sitzungsunterbrechung

ca. 19:00 Uhr - voraussichtliche Sitzungsunterbrechung

 

Zweiter Sitzungstag: Donnerstag, 7. Oktober 2021

09:00 Uhr – Wiederaufnahme der unterbrochenen Sitzung; Aktuelle Stunde

im Anschluss - Fortführung der Tagesordnung

ca. 13:00 bis 14:30 Uhr - Sitzungsunterbrechung

offen - Sitzungsende

Hinweis: Sollte es notwendig sein, wird die Sitzung am Freitag, 8. Oktober 2021, fortgeführt (Reservetag).

Für BesucherInnen und MedienvertreterInnen gilt die 3G-Regel, sprich getestet, geimpft oder genesen nach den aktuell gültigen Vorgaben. Die Einhaltung wird am Eingang des Sitzungssaals kontrolliert. Aufgrund des begrenzten Platzangebotes im Saal wird auf das Live-Stream-Angebot des Landtages (www.tirol.gv.at/landtag/live) hingewiesen. Für MedienvertreterInnen befinden sich jedenfalls vier Arbeitsplätze im Sitzungssaal, darüber hinaus steht wie gewohnt der Presseraum nördlich der Landtagsbar (Zimmer B216) zur Verfügung, wo über einen Splitter das Videosignal aus dem Landtagssitzungssaal über mehrere HDMI-Ausgänge abgenommen werden kann. Die Sitzung wird auch live auf einen Großbildschirm im Rokokosaal übertragen. Für Gespräche mit MandatarInnen bietet sich zudem der neu gestaltete Raum B217 an.

 

Außerdem wird gebeten, die Medien-Akkreditierungen sichtbar zu tragen und die Verwendung von Mund-Nasen-Schutz (MNS) wird dringend empfohlen! Für FotografInnen ist der Aufenthalt im Bereich des Plenums zur Anfertigung von Aufnahmen möglich. Dabei ist auf ausreichend Abstand zu den Abgeordneten zu achten. Weitere für MedienvertreterInnen relevante Details zum Sitzungsablauf etc. werden zudem wieder gesondert vor der Sitzung kommuniziert.