Debatte um Immunität von Abgeordneten

LTP van Staa: „Außerberufliche Immunität der Abgeordneten ist nicht mehr zeitgemäß“

In der aktuellen Sitzung des Tiroler Landtages steht als letzter Tagesordnungspunkt ein Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung eines Abgeordneten auf dem Programm. Zur immer wieder auflebenden Debatte rund um die außerberufliche Immunität von Landtagsabgeordneten meldet sich daher LTP Herwig van Staa heute grundsätzlich zu Wort: „Solchen Ersuchen von Strafbehörden bei Verdacht des Vorliegens einer strafbaren Handlung, die möglicherweise in einem Zusammenhang mit der Ausübung des Mandates steht, wurde seitens des Tiroler Landtages – mit ausdrücklicher Zustimmung des oder der betroffenen Abgeordneten – in den letzten Jahren stets nachgekommen.“ Problematisch sei dabei, dass in der Folge diese Zustimmung zur behördlichen Verfolgung zumeist mit einer begründeten Vermutung eines tatsächlich vorliegenden schuldhaften Verhaltens des/der betreffenden Abgeordneten gleichgesetzt werde. „Mir ist bewusst, dass wir die außerberufliche Immunität für Abgeordnete des Tiroler Landtages nicht abschaffen können, da uns hier Art. 96 B-VG keinen Spielraum gewährt. Deshalb erscheint es mir sinnvoll, wenn der Tiroler Landtag mit breitem Konsens hier initiativ wird und an den Bund mit der Forderung herantritt, eine Prüfung dieser Bestimmungen zu veranlassen“.